USDC-Inflows auf Kryptobörden erreichen höchsten Stand seit
Ein massiver Zustrom von 778 Millionen USDC könnte auf bevorstehende Käufe hindeuten. Analysten sehen darin potenziellen Treibstoff für Bitcoin.
Veröffentlicht
5. April 2026

Innerhalb eines Tages flossen fast 778,6 Millionen USDC auf zentrale Kryptobörden. Es handelt sich um den größten Zustrom des Stablecoins seit September 2025, wie Daten von CryptoQuant zeigen. Damals folgte auf einen ähnlichen Anstieg Bitcoins Rallye auf ein neues Allzeithoch über 126.000 US-Dollar im Oktober.
Was hohe Stablecoin-Inflows bedeuten
Der Indikator „Exchange Inflow“ misst, wie viel eines Assets auf Börsenwallets eingezahlt wird. Bei volatilen Coins wie Bitcoin deutet dies oft auf Verkaufsabsichten hin. Bei Stablecoins wie USDC, die an den US-Dollar gekoppelt sind, ist die Interpretation anders: Investoren parken Kapital in diesen Tokens, um auf günstige Einstiegszeitpunkte zu warten. Ein massiver Zufluss zu Börsen kann daher Vorbote von Käufen in Bitcoin, Ethereum oder anderen Assets sein.
„Es gibt immer noch eine große Menge an Stablecoin-Liquidität im Verhältnis zur Marktkapitalisierung von Bitcoin, was darauf hindeutet, dass Kaufkraft weiterhin am Rand des Marktes wartet“, erklärt der CryptoQuant-Analyst Maartunn.
Liquiditätsindikator signalisiert Spielraum
Ein weiterer Blick auf die verfügbare Kaufkraft bietet der Stablecoin Supply Ratio (SSR). Dieser vergleicht die Marktkapitalisierung von Bitcoin mit der Gesamtmenge an Stablecoins. Ein niedriger Wert deutet auf viel „trockenes Pulver“ hin, das in den Markt fließen könnte. Der Relative Strength Index (RSI) des BTC SSR befindet sich aktuell wieder in der grünen Zone – ein historisches Signal für ausreichend Liquidität am Rande des Marktes.
Zum aktuellen Zeitpunkt notiert Bitcoin bei rund 66.600 US-Dollar und verharrt in einer seitwärts gerichteten Phase. Die Frage ist, ob der massive USDC-Zufluss diese Trägheit bald beenden könnte.
Für Anleger im DACH-Raum ist bei einem möglichen Szenario verstärkter Käufe die steuerliche Behandlung relevant: Wer innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist verkauft, muss Gewinne nach § 23 EStG versteuern. Die Nutzung von Stablecoins als Zwischenschritt ändert daran nichts.