Strive-Aktie: Nachkauf auf 16.500 BTC – digitaler Kreditmarkt
Der von Vivek Ramaswamy gegründete Vermögensverwalter erhöht seine Bitcoin-Reserven und setzt auf dividendenstarke Vorzugsaktien – ein Modell, das Anleger aus dem DACH-Raum genau beobachten sollten.
Veröffentlicht
27. Mai 2026

Strive, der von Ex-US-Präsidentschaftskandidat Vivek Ramaswamy gegründete Vermögensverwalter, hat seine Bitcoin-Bestände erneut aufgestockt. Zwischen dem 19. und 22. Mai erwarb das Unternehmen 1.109 BTC und hält damit nun 16.500 Bitcoin – ein Gegenwert von rund 1,3 Milliarden US-Dollar. Das geht aus einer Meldung bei der US-Börsenaufsicht SEC hervor.
Zum Stichtag 22. Mai verfügte Strive zudem über rund 93,3 Millionen Dollar an Barmitteln sowie knapp 50,1 Millionen Dollar, die in Vorzugsaktien von Strategy (STRC) gebunden sind. Das Unternehmen prüft laut eigener Aussage neue Aktienverkaufsprogramme, um weitere Bitcoin-Käufe zu finanzieren.
SATA-Vorzugsaktie: Tägliche Dividende als Novum
Besondere Aufmerksamkeit verdient SATA, das erste in den USA börsennotierte Wertpapier, das Anlegern täglich eine Dividende ausschüttet – und zwar mit einem annualisierten Satz von 13 Prozent. Das Modell erinnert an die Strategie von Michael Saylors Firma Strategy, die mit mehreren Vorzugsaktien (STRC, STRD, STRF, STRK) bereits ein eigenes Ökosystem aus Bitcoin-besicherten Finanzprodukten aufgebaut hat.
Strive-CRO Jeff Walton spricht im Podcast Coin Stories von einer grundlegenden Neuordnung des Kreditmarkts: „Man kann anfangen, Geld und Kredit völlig neu zu denken.“ Das Konzept sei so einfach, dass es Skepsis hervorrufe, so Walton.
STRC, das Flaggschiff unter den Bitcoin-Vorzugsaktien, verzeichnete zuletzt ein Rekord-Tagesvolumen von 1,53 Milliarden Dollar. Die Marktkapitalisierung von SATA liegt dagegen erst bei rund 332 Millionen Dollar – ein Nischenwert, der aber auf großes Interesse stoßen könnte.
Bedeutung für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Während die SEC-Meldung in erster Linie US-Anleger betrifft, zeigt der Trend deutlich, dass Bitcoin zunehmend als Basis für zinstragende Wertpapiere genutzt wird. Für Anleger im DACH-Raum stellt sich die Frage nach der steuerlichen Einordnung solcher Produkte: Tägliche Dividenden auf Bitcoin-besicherte Vorzugsaktien könnten unter § 22 EStG fallen, sofern sie als Kapitalerträge gelten. Die jährliche Freigrenze von 1.000 Euro (Stand 2026) wäre bei einem solchen Produkt schnell ausgeschöpft.
Ob sich das „digital-credit“-Modell langfristig durchsetzt, bleibt abzuwarten. Klar ist: Der Markt für Bitcoin-basierte Finanzprodukte wird liquider und diverser – und damit auch für institutionelle Anleger in Europa interessanter.